Wir erklären es Ihnen*

Die neue E-Auto-Förderung 2026

Bis zu 6.000 € vom Staat für Ihr neues Elektroauto – auch für Leasing & Hybride.

Der Staat unterstützt Privatpersonen beim Umstieg auf Elektromobilität.

Das Besondere: Die Förderung gilt rückwirkend. Das bedeutet: Neuwagen, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden, sind ebenso förderfähig wie alle Neuzulassungen ab sofort. In beiden Fällen kann ein Förderantrag ab dem 1. Mai 2026 gestellt werden.

Wir erklären Ihnen alles, was Sie zur Förderung wissen müssen.*

Das Wichtigste in Kürze

Wie viel Geld gibt es?

Die Höhe der Förderung hängt von drei Faktoren ab: Dem Fahrzeugtyp, Ihrem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder. Für reine Elektroautos liegt die Förderung zwischen 3.000 € und 6.000 €. Für Plug-in-Hybride erhalten Sie zwischen 1.500 € und 4.500 €.

Die Höhe der Förderung hängt von drei Faktoren ab: Dem Fahrzeugtyp, Ihrem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder. Für reine Elektroautos liegt die Förderung zwischen 3.000 € und 6.000 €. Für Plug-in-Hybride erhalten Sie zwischen 1.500 € und 4.500 €.

Welche Autos sind dabei?​

Gefördert werden alle rein batterieelektrische Fahrzeuge und viele Plug-in-Hybride bis 3,5t. Bei Hybriden müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. 80 km elektrische Reichweite).

Gefördert werden alle rein batterieelektrische Fahrzeuge und viele Plug-in-Hybride bis 3,5t. Bei Hybriden müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. 80 km elektrische Reichweite).

Für wen gilt die Förderung?

Exklusiv für Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis maximal 80.000 € (bei Familien höher).

⚠️ Wichtig: Verwechseln Sie diesen Wert nicht mit Ihrem Brutto-Gehalt! Das „zu versteuernde Einkommen“ auf Ihrem Steuerbescheid ist durch Freibeträge und Abzüge meist deutlich niedriger als das, was auf Ihrem Lohnzettel steht.

Exklusiv für Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis maximal 80.000 € (bei Familien höher).

⚠️ Wichtig: Verwechseln Sie diesen Wert nicht mit Ihrem Brutto-Gehalt! Das „zu versteuernde Einkommen“ auf Ihrem Steuerbescheid ist durch Freibeträge und Abzüge meist deutlich niedriger als das, was auf Ihrem Lohnzettel steht.

Gilt das auch für Leasing?

Ja, das gilt auch für Leasing! Sie erhalten die gleiche Summe wie beim Kauf. Bedingung: Der Leasingvertrag läuft mindestens 36 Monate.

💡 Tipp: Nutzen Sie die Förderungssumme direkt als „Leasing-Sonderzahlung“. Da Sie das Geld vom Staat zurückbekommen, strecken Sie es quasi nur vor – und senken Ihre monatliche Rate dadurch massiv.

Ja, das gilt auch für Leasing! Sie erhalten die gleiche Summe wie beim Kauf. Bedingung: Der Leasingvertrag läuft mindestens 36 Monate.

💡 Tipp: Nutzen Sie die Förderungssumme direkt als „Leasing-Sonderzahlung“. Da Sie das Geld vom Staat zurückbekommen, strecken Sie es quasi nur vor – und senken Ihre monatliche Rate dadurch massiv.

Was bedeutet das für mich?

Unser Förder-Rechner

Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Förderung ganz einfach selbst!
Wichtig: Das "zu versteuernde Einkommen" (zvE) ist meist niedriger als das Brutto-Gehalt.
Die Fördergrenze für Ihre Auswahl liegt bei einem zvE von 80.000 €.
Ihre voraussichtliche Förderung
5.000 € anfragen

¹ Voraussetzung Hybrid: CO₂-Emissionen max. 60 g/km ODER elektrische Reichweite mind. 80 km.

Hinweis: Die hier berechneten Werte basieren auf den aktuellen Informationen und dienen als unverbindliche Orientierungshilfe. Die tatsächliche Förderentscheidung trifft ausschließlich die zuständige Behörde nach Prüfung Ihres Antrags. Aus dieser Berechnung lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten.

6.000 €
gefördert

Für Familien

Familie Müller
kauft einen Familien-SUV

Fördersumme:

6.000 € vom Staat
3.500 €
gefördert

Für Paare

Die Eheleute Schmidt
kaufen einen Plug-in-Hybrid

Fördersumme:

3.500 € vom Staat
5.000 €
gefördert

Für Alleinstehende

Berufseinsteigerin Lena

least einen City-Flitzer

Fördersumme:

5.000 € vom Staat

💡 Der Clou: Lena nutzt die 5.000 € als Anzahlung. Ihre Leasingrate sinkt dadurch rechnerisch extrem (unter 100 € monatlich).

Unsere Angebote für die Volkswagen ID. Modelle

Angebote für eine Kilometerleistung von 10.000 km/Jahr und eine Laufzeit von 36 und 48 Monaten
ID.3_Pure

ID.3 Pure

Fahrzeugdarstellung kann vom Angebot abweichen.

ID.3 Pure 125 kW (170 PS) 52 kWh 1-Gang-Automatik | Strom | Energieverbrauch kombiniert: 15,2 kWh/100km und CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km | CO₂-Klasse: A

und vieles mehr ...
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Leasingrate: ab 99 € ¹ mtl.

Barpreis: 22.400 € ²

ID.3 GTX

Fahrzeugdarstellung kann vom Angebot abweichen.
ID.3 GTX 210 kW (286 PS) 79 kWh 1-Gang-Automatik | Strom | Energieverbrauch kombiniert: 14,5 kWh/100km und CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km | CO₂-Klasse: A
 
und vieles mehr ...
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ab 232 € ³ mtl.

ID.5 Pure

Fahrzeugdarstellung kann vom Angebot abweichen.
ID.5 Pure 125 kW (170 PS) 52 kWh 1-Gang-Automatik | Strom | Energieverbrauch kombiniert: 16,1 kWh/100km und CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km | CO₂-Klasse: A
und vieles mehr ...
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ab 176 € ¹ mtl.

zzgl. 1.000 € ¹ Anzahlung 

ID.4 Pure

Fahrzeugdarstellung kann vom Angebot abweichen.
ID.4 Pure 125 kW (170 PS) 52 kWh 1-Gang-Automatik | Strom | Energieverbrauch kombiniert: 16,4 kWh/100km und CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km | CO₂-Klasse: A
 
und vieles mehr ...
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ab 179 € ² mtl.

zzgl. 1.000 € ² Anzahlung

Passat eHybrid

Fahrzeugdarstellung kann vom Angebot abweichen.
Passat Business 1,5 l eHybrid OPF 110 kW (150 PS) / 85 KW (115 PS) 6-Gang-Doppelkupplungsgetriebe DSG | Energieverbrauch gewichtet kombiniert: 12,9 kWh/100km plus 1,3 l/100km | Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert: 5,2 l/100km | CO₂-Emissionen gewichtet kombiniert: 29 g/km | CO₂-Klasse gewichtet kombiniert: B | CO₂-Klasse bei entladener Batterie: D
 
 
und vieles mehr ...
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ab 476 € ³ mtl.

OHNE Anzahlung ³

Alle Antworten auf einen Blick

Geld & Auszahlung

Nein. Die Förderung ist kein Rabatt des Autohauses, sondern eine Erstattung durch den Staat. Das heißt: Sie kaufen oder leasen das Auto zunächst zum regulären Preis. Nach der Zulassung beantragen Sie das Geld und bekommen es auf Ihr Konto überwiesen

Das Geld kommt vom Bund (aus dem Klima- und Transformationsfonds).

  • Zeitplan: Das Online-Portal für Anträge wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet.

  • Rückwirkend: Da die Förderung für alle Zulassungen ab dem 01.01.2026 gilt, geht Ihnen kein Geld verloren, wenn Sie Ihr Auto schon vor Mai zulassen. Sie stellen den Antrag einfach, sobald das Portal online ist

Da der Staat das Geld erst nach der Zulassung auszahlt, müssten Sie theoretisch in Vorleistung gehen. 

Über die Volkswagen Bank bieten wir Ihnen aber eine unkomplizierte Zwischenfinanzierung der Fördersumme an. So müssen Sie die Summe nicht aus eigenen Mitteln auslegen. Sprechen Sie uns einfach darauf an!

Antragsberechtigt sind Privatpersonen. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf maximal 80.000 € betragen. Für jedes Kind (unter 18 Jahren) steigt diese Grenze um 5.000 €. Eine Familie mit zwei Kindern ist also bis 90.000 € (zu versteuerndes Einkommen) förderfähig.

Das „zu versteuernde Einkommen“ finden Sie ausschließlich auf Ihrem Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt (und nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers). Das zvE ist meist deutlich niedriger als Ihr Brutto-Gehalt, da viele Abzüge geltend gemacht werden. Die Rechnung sieht vereinfacht so aus:
 
Bruttoeinnahmen – Werbungskosten = Einkünfte
Einkünfte – Sonderausgaben & außergewöhnliche Belastungen Kinderfreibeträge & sonstige Freibeträge = zu versteuerndes Einkommen
 
Hinweis: Schauen Sie einfach in Ihre letzten Bescheide vom Finanzamt. Für den Antrag wird voraussichtlich der Durchschnittswert Ihrer beiden aktuellsten Steuerbescheide herangezogen (diese dürfen maximal 3 Jahre alt sein).

Fahrzeuge & Technik

Nicht jeder Hybrid ist förderfähig. Das Fahrzeug muss ein extern aufladbarer Plug-in-Hybrid sein und im Zeitraum bis Juni 2027 eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern.
  2. ODER einen CO₂-Ausstoß von maximal 60 Gramm pro Kilometer.

Wir prüfen gerne direkt für Sie, ob Ihr Wunschmodell diese Werte erfüllt.

Vorerst nicht. Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit

  • Wichtig: Die Befreiung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2035. Sollten die 10 Jahre zu diesem Zeitpunkt noch nicht voll sein, endet die Steuerfreiheit trotzdem an diesem Stichtag.

  • Ihr Vorteil: Neben der Kaufprämie und den niedrigen Energiekosten sparen Sie so über Jahre hinweg auch bei den fixen Unterhaltskosten

Ablauf & Leasing

Der Prozess ist einfacher als früher (nur noch ein Antrag nach Zulassung). Sie benötigen voraussichtlich:

  • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
  • Die zwei aktuellsten Steuerbescheide (Durchschnittswert zählt)

Entscheidend ist allein das Datum der Erstzulassung. Diese muss nach dem 01.01.2026 erfolgen. Wann Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben, spielt keine Rolle. Sie können also jetzt bestellen und die Lieferung so timen, dass die Zulassung passt

Die Förderung im Leasing ist identisch zum Kauf (bis zu 6.000 €). Die wichtigste Bedingung ist die Laufzeit: Der Leasingvertrag muss über mindestens 36 Monate laufen. Zudem muss das Fahrzeug auf Sie als Privatperson zugelassen werden

Sie möchten von der Förderung profitieren?

Wir beraten Sie gern!

Angaben zum Wunschfahrzeug

Angaben zur Kontaktaufnahme

Sie erreichen uns gern auch telefonisch oder via WhatsApp

Konstantin Sturm
Konstantin Sturm
Verkaufsberater Nutzfahrzeuge
Jonathan Willert
Jonathan Willert
Azubi zum Automobilkaufmann
Jonas Tuffner
Verkaufsberater Nutzfahrzeuge

Förderbare Volkswagen-Modelle

bis zu
6.000 €
Förderung

Reine Elektroautos (BEV)

Diese Modelle sind als reine Batteriefahrzeuge der Klasse M1 sicher förderfähig:
Golf_Plug-In-Hybrid
bis zu
4.500 €
Förderung

Plug-in-Hybride (PHEV)

Diese Modelle sind nur unter bestimmten Bedingungen förderfähig. Wir beraten Sie gern!
*Wichtige Hinweise:

Die hier genannten Informationen basieren auf den Eckpunkten des Koalitionsausschusses und des Bundesumweltministeriums (Stand Januar 2026). Die finale Förderrichtlinie mit allen Details (z.B. exakte Berechnungsgrundlagen) wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 veröffentlicht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Auszahlung erfolgt durch den Staat und ist abhängig von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel (Topf begrenzt auf 3 Mrd. Euro). Anträge können voraussichtlich ab Mai 2026 gestellt werden und müssen spätestens 12 Monate nach Zulassung eingereicht sein.

Zur Website des Bundesumweltministeriums

1Details zum Beispiel-Leasingangebot ID.5 Pure 125 kW (170 PS) 52 kWh 1-Gang-Automatik: Fahrzeugpreis: 42.970 €,  Laufzeit: 36 Monate, km pro Jahr: 10.000, Monatsrate: 176 €, Einmalige Sonderzahlung 16,29  %  i. H. v. 7.000 €. Diese Beispielanzahlung entspricht 1.000 € plus die maximal mögliche Fördersumme gemäß E-Auto-Prämie 2026 i. H. v. 6.000 €, z. B. für eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 45.000 €. Die Förderung kann voraussichtlich ab Mai beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die tatsächliche Förderhöhe kann je nach Fördervoraussetzungen variieren und beträgt mindestens 3.000 € und maximal 6.000 €. Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH. Bonität vorausgesetzt. Ohne Gebrauchtwagenabrechnung. Auslieferungskosten für die Auslieferung sowie die Zulassungskosten berechnet der ausliefernde Betrieb separat. Das Angebot gilt nur für Privatpersonen. Alle Preise inkl. MwSt. // Abbildungen können Mehrausstattungen enthalten.

² Details zum Beispiel-Leasingangebot ID.4 Pure 125 kW (170 PS) 52 kWh 1-Gang-Automatik: Fahrzeugpreis: 40.335 €,  Laufzeit: 36 Monate, km pro Jahr: 10.000, Monatsrate: 179 €, Einmalige Sonderzahlung 17,36  % i. H. v. 7.000 €. Diese entspricht 1.000 € plus die maximal mögliche Fördersumme gemäß E-Auto-Prämie 2026 i. H. v. 6.000 €, z. B. für eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 45.000 €. Die Förderung kann voraussichtlich ab Mai beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die tatsächliche Förderhöhe kann je nach Fördervoraussetzungen variieren und beträgt mindestens 3.000 € und maximal 6.000 €. Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH. Bonität vorausgesetzt. Ohne Gebrauchtwagenabrechnung. Auslieferungskosten für die Auslieferung sowie die Zulassungskosten berechnet der ausliefernde Betrieb separat. Das Angebot gilt nur für Privatpersonen. Alle Preise inkl. MwSt. // Abbildungen können Mehrausstattungen enthalten.

³ Details zum Beispiel-Leasingangebot Passat Business 1,5 l eHybrid OPF 110 kW (150 PS) / 85 KW (115 PS)
6-Gang-Doppelkupplungsgetriebe DSG Fahrzeugpreis: 58.290 €,  Laufzeit: 48 Monate, km pro Jahr: 10.000, Monatsrate: 476 €, Einmalige Sonderzahlung 7,72  % i. H. v. 5.000 €. Diese Beispielanzahlung entspricht der maximal möglichen Fördersumme für Hybrid-Fahrzeuge gemäß E-Auto-Prämie 2026, z. B. für eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 45.000 €. Die Förderung kann voraussichtlich ab Mai beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die tatsächliche Förderhöhe kann je nach Fördervoraussetzungen variieren und beträgt mindestens 1.500 € und maximal 5.000 €. Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH. Bonität vorausgesetzt. Ohne Gebrauchtwagenabrechnung. Auslieferungskosten für die Auslieferung sowie die Zulassungskosten berechnet der ausliefernde Betrieb separat. Das Angebot gilt nur für Privatpersonen. Alle Preise inkl. MwSt. // Abbildungen können Mehrausstattungen enthalten.

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