Neue Informationen zum Umweltbonus
Der Umweltbonus wird fortgesetzt und ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet.
Dabei konzentriert sich die Förderung auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge.
Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben.
Das hat zur Folge, dass die Förderung - der sogenannte Umweltbonus – ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird. Der Hochlauf der Elektromobilität hat in den letzten Jahren deutlich an Schwung gewonnen und ein neues Niveau erreicht. Die Anzahl von Autos mit Batterieantrieb steigt stetig an.
Konkret lässt sich sagen, dass der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst wird. Ab dem 1.9.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 EUR Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.
Die Eckpunkte im Detail:
1) Förderung ab dem 1.1.2023
- Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
- Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
- mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
- mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000
Euro: 3.000 Euro.
- Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht.
2) Förderung ab dem 1.9.2023
- Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft.
- Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1) unverändert.
3) Förderung ab dem 1.1.2024
- Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.
- Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
- Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.
Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im Austausch.
Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus. Die nun beschlossenen Eckpunkte werden zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt, nachdem sie von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft wurden.
Durch die Weiterführung der aktuellen Fördersystematik für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31.8.2023 (für Privatpersonen sogar bis 31.12.2023) entsteht für Käuferinnen und Käufer Planungssicherheit, denn die Lieferzeiten der meisten Elektrofahrzeug-Modelle liegt unterhalb von zwölf Monaten. So können bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu leicht reduzierten Fördersätzen.
Weitere Details zum Umweltbonus finden Sie direkt auf der Website der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-umweltbonus-1993830
Zur Terminvereinbarung für Probefahrt oder individuelle Beratung wenden Sie sich einfach an die unten stehenden Kontaktdaten.
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