#3 Erklärung der Ausgangsbeschränkung.
Seit heute Nacht gibt es in Sachsen eine Ausgangsbeschränkung. Was bedeutet das für Sie und Ihr Auto? Wir erklären das hier ganz kurz.
Der Originaltext der Allgemeinverfügung, wie Sie zum 23.03.2020 0:00 Uhr in Sachsen in Kraft getreten ist lautet:
"Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt."
Es werden verschiedene triftige Gründe genannt, die ein Verlassen des Hauses rechtfertigen, z.B.:
"Ausübung beruflicher Tätigkeiten (dies umfasst auch den Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte)"
Das heißt: Unsere Mitarbeiter sind im Autohaus anwesend. Wir haben geöffnet. Wir bedienen Sie nach wie vor und sorgen für Ihre Mobilität.
Weiterhin dürfen Sie das Haus verlassen für ...
"Versorgungswege für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (Einzelhandel für Lebensmittel, ..., Kfz- und Fahrradwerkstätten, ...)"
Das heißt: Sie dürfen Ihr Fahrzeug weiterhin zu uns in die Werkstatt bringen, weil das Auto gerade in dieser angespannten Situation unbedingt einwandfrei funktionieren muss.
Um Ihre Gesundheit und die Gesundheit unserer Mitarbeiter zu schützen und ein eventuelles Ansteckungsrisiko bei uns im Autohaus zu minimieren, haben wir verschiedene Maßnahmen getroffen. Aber dennoch können Sie weiterhin mit uns kommunizieren und wir sind für Sie da.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und Sie bei uns zu begrüßen. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie viel Gesundheit und den Mut, Ruhe in der angespannten Situation zu bewahren. Wir sind weiterhin für Sie da. (so lange wir noch dürfen)