Tag der Verkehrssicherheit
Am 15. Juni ist Tag der Verkehrssicherheit. Deshalb bekommen Sie von uns einen neuen Verbandskasten geschenkt. Wie? Einfach weiter lesen.
Anlässlich dieses Tages bekommt jeder, der am 14. oder 15. Juni bei uns einen Serbicetermin vereinbart, einen neuen Verbandskasten geschenkt!* Um diesem Tag gerecht zu werden, haben wir außerdem ein paar wichtige Tipps und Hinweise zum Thema Verkehrssicherheit zusammengetragen.
1. Alkohol und Fahrerlaubnis
Seit 1998 gilt die 0,5-Promille-Grenze. Da jeder Körper anders auf Alkohol reagiert, kann man da keine klare Aussage geben, wer wie viel trinken darf, um unter diesem Wert zu bleiben. Selbst am „Morgen danach“ kann der Blutalkohol spiegel deutlich erhöht sein, denn der Körper baut nur ca. 0,15 Promille pro Stunde ab. Und selbst Fahrradfahrer riskieren mit deutlich erhöhtem Blutalkoholspiegel ihren Führerschein.
Wenn Sie also auf einer Feier doch ein Gläschen mehr trinken wollen, lassen Sie lieber ihr Fahrzeug stehen und fahren Sie mit Bus, Bahn oder Taxi.
2. Abschleppen
- als erstes die Unfall-/Pannenstelle sichern. Dazu das Warndreieck in Abhängigkeit zur gefahrenen Geschwindigkeit aufstellen (innerorts 50m, Landstraße 100m, Autobahn 200m)
- bei neuen Fahrzeugen die Befestigung für das Abschleppseil genau ansehen. Häufig muss vorher noch ein Haken eingedreht werden, der sich hinter einer Abdeckung in der Stoßstange befindet
- beim Anfahren muss der vordere Fahrer langsam Gas geben. Im abzuschleppenden Fahrzeug muss die Handbremse und Lenkradsperre gelöst sein. Zwingend die Warnblinkanlage einschalten!
- Achtung beim Abschleppseil: das Seil muss immer gespannt sein! An Kreuzungen muss der hintere Fahrer frühzeitig bremsen, sonst besteht auffahrgefahr
- Besser als ein Seil: eine Abschleppstange. Sie ist starr und dadurch werden Auffahrunfälle vermieden
- im abzuschleppenden Fahrzeug darf nur der Fahrer sitzen! Alle anderen Passagiere müssen ins vordere Fahrzeug umsteigen.
- es darf nicht schneller als 50km/h gefahren werden
- Autobahnen müssen bei der nächsten Gelegenheit verlassen werden.
3. Reißverschlussverfahren
Um dies zu vermeiden, bitte beachten Sie: erst unmittelbar vor Beginn der Verengung Blinker setzen und die Spur wechseln. Wer das Setzen des Blinkers vergisst oder sogar das Einfädeln eines anderen Fahrzeuges blockiert, riskiert ein Verwarnungsgeld oder kann sogar wegen Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung sich strafbar machen.
4. Sicherheitsabstand
5. Handyverbot
6. Kinder im Auto
Kommt es doch zum Erbrechen, ist es von Vorteil, Tüten einzupacken. Beobachten Sie daher Ihr Kind regelmäßig und achten Sie auf Schweißausbrüche, Blässe und Unruhe. Der Fahrstil sollte dementsprechend angepasst sein: Gleichmäßiges Tempo sowie keine Hektik beim Anfahren und Bremsen, keine laute Musik oder Rauchen, auch auf zu süße oder fettige Speisen, Limonade oder Cola sollten verzichtet werden. Ab und zu ein wenig Frischluft hilft auch.
Ein sehr wichtiger Punkt zur Sicherheit im Straßenverkehr mit Ihrem Kind ist natürlich der Kindersitz. Allgemein gilt: Kinder, die größer als 150cm und älter als zwölf Jahre sind, dürfen ohne speziellen Kindersitz vorrangig auf dem Rücksitz im Auto mitfahren. Für die kleineren oder jüngeren gibt es je nach Alter und Gewicht spezielle Kindersitze. Lassen Sie sich dazu gern im Fachgeschäft beraten, welcher nun der richtige für Ihr Kind ist.
7. Tiere im Auto
8. Sommer-Spezial
-Klimaanlage richtig einstellen: selbst im Hochsommer sollte der Innenraum nicht zur Frostkammer werden. Große Temperaturunterschiede zwischen Fahrgastraum und Außenwelt sind eine starke Belastung für den Körper. Etwa 22 Grad Celsius sind ein guter Kompromiss
- Hitzeschutz: wer sein Fahrzeug in der Sonne parkt, sollte die Instrument wie das Lenkrad mit einem Handtuch oder ähnlichem Abdecken. Leder- und Plastikoberflächen heizen sich sehr stark auf und können bei Hautkontakt zu Verbrennungen führen.
- Sommergewitter, Sturm und Hagel: bei Hagel- oder Starkregenereignissen sollte das Fahrzeug stehen gelassen werden und, wenn möglich, in einem sicheren Ort untergebracht werden. Brücken und Straßen durch Wälder sollten bei starkem Wind gemieden werden. Bei Starkregen ebenso Straßen in Ufernähe. Hagelschäden werden auch von der Teilkasko übernommen, ab Windstärke acht tritt sie auch bei Sturmschäden ein. Achtung! Die Beweispflicht liegt unter Umständen beim Versicherungsnehmer!
- Spraydosen im Fahrzeug: Gas dehnt sich bei Wärme aus. Aus diesem Grund sollten Spraydosen wie Deos nicht im Auto aufbewahrt werden – es besteht Explosionsgefahr
- Darf man mit Flip-Flops Autofahren? „Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.“
Das heißt: Jeder Autofahrer ist nach §23 Absatz 1 der StVO für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich. Wer nun einen Unfall baut und dabei unangebrachtes Schuhwerk trug, dessen Versicherung tritt im Haftpflichtfall zwar ein, im Vollkasko-Fall kann allerdings die Leistung verweigert werden. Im eigenen Interesse sollten Sie wenn möglich rutschsicheres und festes Schuhwerk tragen, damit Sie auch bei harten Bremsmanövern sicheren Halt haben.
Quellen:
https://www.ace.de/ratgeber/verkehrssicherheit/ratgeber-sommer
https://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/kinder-im-auto-wichtiges
https://www.meinauto.de/lp-kinder-im-auto-ratgeber
* Gilt bei Mindestumsatz von 50,- € und Termin im Zeitraum 15. Juni bis 31. Juli 2019